Sichere Zugänge zu IT-Systemen

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Sicherheit am 18.11.2021 den Antrag „Sichere Zugänge zu IT-Systemen“.

Die AfD-Fraktion legt den folgenden Beschlusstext zur Abstimmung vor:

„Die Stadt Herdecke stellt möglichst kurzfristig für

  • das elektronische Ratsinformationssystem für Mandatsträger (eRIS),
  • die IT-Arbeitsplätze der Stadtverwaltung und
  • das System zur Darstellung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) für Mandatsträger

die Umsetzung der folgenden Anforderungen sicher oder lässt die Umsetzung durch den jeweils verantwortlichen IT-Dienstleister sicherstellen. Der verwendete Begriff „IT-System“ meint alle oben aufgelisteten IT-Systeme.

(1)   Ein Benutzer muss sich am IT-System mittels Mehrfaktor-Authentisierung anmelden.
Die Anmeldung muss also mit einem Kennwort und einem zusätzlichen Kriterium erfolgen, z. B. mit einem Einmalkennwort (One time password) der Google-Authenticator-App.

(2)   Sobald ein Benutzer des IT-Systems sein Kennwort mehrfach (z. B. dreimal) falsch eingegeben hat, muss das IT-System den Zugang dieses Benutzers temporär sperren (z. B. für zwei Stunden).

Ein Administrator des IT-Systems oder der Benutzer selbst müssen die Sperrung aufheben können.

(3)   Die Gültigkeit eines Kennwortes muss auf einen definierten Zeitraum (z. B. sechs Wochen) beschränkt sein.

(4)   Ein Kennwort muss – sofern das IT-System dies unterstützt – den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Es besteht aus mindestens acht Zeichen.
  • Es muss mindestens eine Ziffer und mindestens ein Sonderzeichen beinhalten.
  • Es muss sowohl Klein- als auch Großbuchstaben enthalten.

(5)   Das IT-System muss Kennwörter verschlüsselt speichern und darf diese nicht im Klartext übertragen.

Das Auslesen eines Kennwortes aus einem Datenstrom oder einer Datenbank ist so nicht möglich.

(6)   Das IT-System muss sicherstellen, dass ein neu von einem Benutzer vergebenes Kennwort nicht mit einem der zuvor verwendeten Kennwörter dieses Benutzers identisch ist.“

Der Fraktionsvorsitzender Oliver Haarmann, der als Dipl.-Informatiker und Projektmanager langjährige Erfahrungen in der Entwicklung und dem Betrieb von sicheren IT-Systemen hat, begründet den Antrag wie folgt:

„Der Schutz von sensiblen Daten wird immer wichtiger und die Anzahl der Cyber-Angriffe auf Privatpersonen, Firmen, aber auch Städte und Gemeinden steigt an. Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind die Cyber-Angriffe auf die Funke-Mediengruppe und unsere Nachbarstadt Witten.

Datenverluste, finanzielle Schäden oder Nichtverfügbarkeiten von Dienstleistungen sind nur einige der möglichen negativen Folgen, die es im Sinne der Bürger und der Stadt Herdecke zu vermeiden gilt.

Die oben genannten Anforderungen sind obligatorisch für sichere IT-Systeme, auch wenn sie nur als ein erster Schritt in Sachen IT-Sicherheit zu sehen sind. In Herdecke sind sie aktuell jedoch nicht oder nur teilweise umgesetzt.

Durch die Umsetzung dieses Beschlusses wird die IT-Sicherheit deutlich erhöht.“

Martin Lüling neu im Stadtrat

Durch den Wegzug von Ratsherr Gerhard Credo aus dem Herdecker Stadtgebiet gibt es in der AfD-Fraktion Herdecke einen Wechsel: Martin Lüling rückt von der Reserveliste nach und vertritt die AfD und ihre Interessen zukünftig im Herdecker Stadtrat.

Martin Lüling ist 1955 geboren, verheiratet und Vater zweier Kinder. Er hat viele Jahre in der Stadtverwaltung Wetter gearbeitet und ist bestens mit den Verwaltungsabläufen vertraut.

Fraktionsvorsitzender Oliver Haarmann kommentiert wie folgt:

„Die Zusammenarbeit mit Gerhard Credo war stets sehr gut und vertrauensvoll. Ich danke ihm an dieser Stelle ausdrücklich dafür. Wir werden weiter in Kontakt bleiben.

Mit Martin Lüling bekommt die AfD-Fraktion Herdecker einen gleichwertigen Ersatz. Martin hat langjährige Erfahrungen in der Stadtverwaltung unserer Nachbarstadt Wetter, die er gut und im Sinne unserer Sache einbringen wird. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.“

Plakatdieb erwischt!

Für so manchen sich „moralisch überlegen“ fühlenden Linken ist es vermutlich das Normalste der Welt oder sogar eine Heldentat, ein Wahlplakat von der verhassten AfD abzureißen, zu beschmieren oder gar zu entwenden.

Wir von der AfD werten solche Taten dagegen als das, was sie sind: Verbrechen, die der Gesetzgeber vollkommen zu Recht mit Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft.

Im aktuellen Wahlkampf zur Bundestagswahl kam es zu zwei Vorfällen in Herdecke, bei denen die Täter versuchten, ein Plakat zu entwenden oder diese Tat sogar in aller Ruhe vollendeten.

In beiden Fällen hatten die Täter die Rechnung ohne die AfD gemacht.

Der erste Fall ereignete sich unmittelbar nach dem Aufhängen von Plakaten in Herdecke.

Eine Person in der Nähe kommentierte das Aufhängen der Werbeträger mit linken Parolen und kündigte sinngemäß an, dass er die Plakate wieder abnehmen würde.

Als die fleißigen Aktivisten der AfD nach einer Zeit wieder am Plakatstandort vorbeikamen, sahen sie, wie der Mann sich an dem Plakat zu schaffen machte. Er hatte bereits einen Kabelbinder durchtrennt, mit dem das Plakat befestigt war.

Die umgehend zum Tatort gerufene Polizei stellte die Personalien des Mannes fest und wies ihn auf sein Fehlverhalten und mögliche Konsequenzen hin.

Am Folgetag kam es zu einem weiteren Vorfall in Herdecke.

Eine Person mit Mütze und Handschuhen nahm bei schönstem Sommerschein in aller Ruhe ein AfD-Plakat ab, faltete es zusammen, legte es in seinen PKW und fuhr damit fort. Zeugen sprachen ihn dabei an und fragten, warum er denn nicht auch andere Meinungen zulassen könne. Dies interessierte den Täter nicht.

Die von den Zeugen umgehend gerufenen Polizisten waren dagegen durchaus interessiert. Am spannendsten waren für sie die Videoaufnahmen von der Tat, das Gesicht des Täters sowie das Nummernschild seines Autos.

Der Herdecker AfD-Fraktionsvorsitzende und Kreissprecher Oliver Haarmann kommentiert:

„Beide Taten zeugen von einem fehlenden Demokratieverständnis und sind auf das Schärfste zu verurteilen. Es sind keine infantilen Lausbubenstreiche, sondern handfeste Straftaten. Das gilt auch für den ersten Fall, denn bereits der Versuch eines Diebstahls oder eine Beschädigung ist strafbar.

Wir werden diese Taten zur Anzeige und an die Öffentlichkeit bringen.“