Sitzungsgeld für sachkundige Bürger

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Haupt- und Betriebsausschusses am 20.03.2025 die Anfrage „Sitzungsgeld für sachkundige Bürger“, in der sie die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen bittet:

  1. Wie viele Sitzungen haben die Fraktionen im Rat der Stadt Herdecke seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode bis zum Ende des Jahres 2024 bei der Stadt Herdecke zur Abrechnung eingereicht?
  2. Wie viele verschiedene sachkundige Bürger nahmen an Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen der Fraktionen im Rat der Stadt Herdecke seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode bis zum Ende des Jahres 2024 teil?
  3. Welche Aufwandsentschädigungen erhielten die sachkundigen Bürger, die an Ausschusssitzungen und an Fraktionssitzungen der Fraktionen im Rat der Stadt Herdecke seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode bis zum Ende des Jahres 2024 teilnahmen?       

Der Fraktionsvorsitzender Oliver Haarmann begründet die Anfrage wie folgt:

„Die Parteien im Rat der Stadt Herdecke können neben ihren gewählten Ratsmitgliedern sogenannte ‚Sachkundige Bürger‘ in die Ausschüsse entsenden.

Diese erhalten aktuell ein Sitzungsgeld in Höhe von 35,70 Euro pro Sitzung. Die Höhe ist in § 2 Absatz 4 der Entschädigungsverordnung NRW geregelt. Bzgl. der Höhe gibt es aber mittlerweile eine laufende Anpassung um 2 % p.a. (siehe hierzu § 10 EntschVO).

Dieses Sitzungsgeld erhalten sachkundige Bürger für die Teilnahme an Ausschusssitzungen und bis zu zwölf Fraktionssitzungen pro Jahr. Die Reglementierung auf zwölf Sitzungen hat der Rat der Stadt in § 7 Absatz 3 der Hauptsatzung geregelt.

Bei einer Teilnahme an vier Ausschusssitzungen und zwölf Fraktionssitzungen jährlich erhält ein sachkundiger Bürger 16 x 35,70 Euro = 571,20 Euro pro Jahr.

Falls jede der sieben Herdecker Fraktionen nur einen sachkundigen Bürger stellt, kommen in einer Legislaturperiode von fünf Jahren Kosten von 19.992 Euro zusammen.

Der Einsatz von sachkundigen Bürgern ist sinnvoll, falls diese für ihren Einsatzbereich entsprechende Expertise mitbringen. Sie können die Arbeit der Ausschüsse bereichern und haben ihr Sitzungsgeld verdient.

Falls diese Expertise jedoch nicht vorhanden ist, kann man sich die Frage stellen, warum nicht die Ratsmitglieder aus den Fraktionen an den Ausschusssitzungen teilnehmen, um so zusätzliche Kosten für die Gemeinde zu vermeiden.

In der Vergangenheit gab es in Deutschland Fälle, bei denen die Anzahl der sachkundigen Bürgern je Fraktion sehr hoch war. Durch die entsprechenden Summen an Sitzungsgeldern entstanden den Gemeinden hohe Kosten.

Wir möchten uns mit unserer Anfrage einen Überblick über den Sachstand in Herdecke verschaffen.“