Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 28.04.2021 eine Anfrage bzgl. der Kosten der Wohnungen für Asylbewerber, die von der Stadt Herdecke angemietet werden.
Im Nutzungskonzept städtischer Gebäude (1) hat Herr Osberg von der Stadt Herdecke einen guten Überblick über die Bewirtschaftungskosten der städtischen Gebäude zusammengestellt.
Auf Seite 16 im Kapitel „Angemietete Gebäude“ heißt es:
„Darüber hinaus hat das Sozialamt bedarfsweise Wohnungen für Asylbewerberinnen und -bewerber über das Stadtgebiet verteilt angemietet.“
Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Herdecke in ihrer Anfrage um die Beantwortung der folgenden Fragen zu diesem Thema:
- Um wie viele angemietete Wohnungen handelt es sich?
- Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder wohnen in den angemieteten Wohnungen?
- Welche Kosten entstehen jährlich für die Anmietung dieser Wohnungen?
- Welche weiteren Kosten entstehen – neben den Mietkosten – für den Betrieb dieser Wohnungen und wer trägt diese Kosten?
- Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlt die Stadt Herdecke?
- Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlen das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund oder andere Institutionen? Auf Grund welcher gesetzlichen Regelungen erfolgen diese Kostenübernahmen?
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann begründet den Antrag wie folgt:
„In Bezug auf die Nutzung und die entstehenden Kosten sollten alle städtischen Gebäude sowie die von der Stadt angemieteten Wohnungen betrachtet werden. Erst eine lückenlose Angabe aller wesentlichen und relevanten Fakten ermöglicht der Politik, aber auch den Bürgern, sich ein vollständiges Bild der Lage und der Bewertung daraus resultierender Maßnahmen zu ermöglichen.“
Quellen:
(1) https://sessionnet.krz.de/herdecke/bi/si0057.asp?__ksinr=1117