Rat verkleinern und Geld sparen? Nicht mit den Altparteien!

Die AfD-Fraktion Herdecke stellte in der Ratssitzung am 07.06.2023 den Antrag „Rat verkleinern – Geld sparen“, der das Ziel hatte, ab der Kommunalwahl 2025 die Anzahl der Ratsmitglieder in Herdecke von aktuell 38 auf 28 Personen zu reduzieren, so wie es das Kommunalwahlgesetz NRW zulässt.

Eine solche Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder hätte eine Vielzahl von organisatorischen Vorteilen für die Verwaltung und würde in der nächsten Legislaturperiode zu ca. 300.000 Euro Kostenersparnis für die Stadt Herdecke führen. Dies wurde ausführlich und detailliert in der Begründung des Antrags dargelegt.

Außer den Mitgliedern der AfD-Fraktion Herdecke stimmten alle anderen Ratsmitglieder gegen diesen Antrag.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann kommentiert die Ablehnung des Antrags wie folgt:

„Die Herdecker Politik hätte mit der Verkleinerung des Rats einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung der Kosten der Stadt Herdecke und zur Vereinfachung der Wahlorganisation leisten können.

Dass der Willen bzw. Mut dazu nicht vorhanden war, ist schade und schlecht für Herdecke.

Herdecke steht finanziell sehr schlecht da. Auf die Bürger kommen vermutlich deutliche Erhöhungen von Steuern und Abgaben zu. Ob die Stadt zukünftig freiwillige Leistungen wie Stadtbücherei, Freibad o.ä. wie in der bisherigen Form anbieten kann, ist meines Erachtens fraglich.

Gerade in dieser Situation wünschte ich mir eine weitsichtige Politik, die den Schwerpunkt ihrer Arbeit in dem Nutzen für die Herdecker Bürger sieht und nicht in der Wahrung des eigenen Status Quo. Die Verkleinerung des Herdecker Stadtrats wird in der näheren Zukunft unvermeidbar sein, um diese Einsparmöglichkeiten zu nutzen. Lassen wir uns überraschen, ob die Verwaltung diesen Vorschlag unterbreitet oder ob eine der Altparteien unseren Antrag als den eigenen präsentiert.“

Rat verkleinern – Geld sparen

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Ratssitzung am 01.06.2023 den Antrag „Rat verkleinern – Geld sparen“, der wie folgt lautet:

Der Rat möge folgendes beschließen:

Die Stadt Herdecke wird beauftragt, zur Ratssitzung am 21.09.2023 eine Reduzierungssatzung vorzubereiten, die eine Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder von aktuell 38 auf 28 Personen ab der Kommunalwahl im Jahr 2025 vorsieht.

Rechtliche Grundlage:

Im Kommunalwahlgesetz NRW heißt es unter § 3 KWahlG – Zahl der Vertreter:

„Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 15.000, aber nicht über 30.000 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken“

Weiter heißt es dort:

„Die Gemeinden und Kreise können bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden.“

Der Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann begründet den Antrag wie folgt:

„Eine Verkleinerung des Rats bringt eine Anzahl an Vorteilen, die ich nachfolgend auf Basis der Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahl gerne beispielhaft beschreibe:

1.) Reduzierung der Aufwandsentschädigungen:

Wegfall von 10 Ratsmitgliedern: 10 x 320,00 Euro pro Monat = 3.200 Euro pro Monat

Wegfall von 2 Fraktionsvorsitzenden: 2 x 640,00 Euro pro Monat = 1.280 Euro pro Monat

Bei der fünfjährigen Legislaturperiode ergibt sich eine Ersparnis von:

3.200 Euro x 12 Monate x 5 Jahre = 192.000,00 Euro

1.280 Euro x 12 Monate x 5 Jahre = 76.800,00 Euro

2.) Reduzierung der Fraktionsgelder:

Wegfall von 2 Sockelbeiträgen je Monat: 2 x 115,04 Euro pro Monat = 230,08 Euro pro Monat

Wegfall von 10 Beträgen je Fraktionsmitglied: 10 x 25,57 Euro pro Monat = 255,70 Euro pro Monat

Bei der fünfjährigen Legislaturperiode ergibt sich eine Ersparnis von:

230,08 Euro x 12 Monate x 5 Jahre = 13.804,80 Euro

255,70 Euro x 12 Monate x 5 Jahre = 15.342,00 Euro

3.) Reduzierung der Wahlbezirke:

Durch den Antrag kommt es zu einer Reduzierung der Wahlbezirke von 19 auf 14.

Es werden also weniger Personen für die Besetzung der dann nur noch 14 Wahlbüros benötigt.

Die bei vergangenen Wahlen aufgetretenen Probleme bei der Besetzung der Wahlbüros werden so gemildert und der organisatorische Aufwand reduziert sich durch die kleinere Anzahl an Wahlbüros.

Zusammenfassend kommt es durch den Antrag zu einer Vielzahl von Vorteilen. Neben den organisatorischen Vorteilen durch die Reduzierung der Wahlbezirke kommt es zu einer Kostenreduzierung von insgesamt 297.946,80 Euro in der gesamten Legislaturperiode.

Die Herdecker Politik kann und sollte mit diesem Beschluss zur Verkleinerung des Rats einen Beitrag zur Reduzierung der Kosten der Stadt Herdecke und zur Vereinfachung der Wahlorganisation leisten.“

Mitgliedschaft in Bündnissen

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Ratssitzung am 01.06.2023 die Anfrage „Mitgliedschaft in Bündnissen“.

Im Herbst 2020 ist die Stadt Herdecke dem Bündnis „Seebrücke“ beigetreten und hat sich damit bereit erklärt, mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen als sie dies gemäß des Königsteiner Verteilungsschlüssels müsste.

Die Mitgliedschaft in einem Bündnis, einem Verein oder einer Organisation kann Vorteile bringen, bindet aber auch Personal und generiert Kosten.

Da die AfD-Fraktion Herdecke erst seit der Kommunalwahl 2020 im Herdecker Stadtrat vertreten ist und daher keinen vollständigen Überblick über alle Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen der Stadt Herdecke an Bündnissen, Vereinen bzw. Organisationen aus der Vergangenheit hat, fragen wir diesbezüglich nach.

Die AfD-Fraktion Herdecke bittet die Stadtverwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In welchen Bündnissen, Vereinen bzw. anderen Organisationen sind die Stadt Herdecke bzw. deren Mitarbeiter Mitglied oder in anderer Form beteiligt?
  2. Seit wann bestehen diese Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen jeweils?
  3. Wie hoch ist jeweils der durchschnittliche zeitliche Aufwand pro Monat (in Stunden), der auf Grund dieser Mitgliedschaft bzw. Beteiligung entsteht?
  4. Welche weiteren Kosten entstehen der Stadt Herdecke durch die Mitgliedschaft bzw. Beteiligung jeweils?
  5. Welcher immaterielle Nutzen bzw. finanziell messbare Vorteil stehen dem Aufwand jeweils gegenüber?
  6. Mit welchem Stundensatz kalkuliert die Stadt Herdecke eine Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter?

Der Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann begründet die Anfrage wie folgt:

„Wir möchten mit dieser Anfrage die Beteiligungen der Stadt Herdecke an Bündnissen, Vereinen und Organisationen aufzeigen, um so eine Bewertungsgrundlage für die Sinnhaftigkeit von weiteren zukünftigen Beteiligungen zu erhalten.

In einem weiteren Schritt werden wir prüfen, welche dieser Beteiligungen aus heutiger Sicht noch Sinn machen oder welche gestrichen werden sollten. Die entsprechenden Streichungen werden wir anschließend beantragen.

Für die Stadtverwaltung wird es immer schwieriger Personal zu gewinnen. Die Aufgabenlast und die Kosten steigen kontinuierlich an. Wir sehen in einer möglichen Ausdünnung der freiwilligen Beteiligungen an Bündnissen, Vereinen bzw. anderen Organisationen eine gute Option, die Stadtverwaltung zu entlasten und Kosten einzusparen. Dies ist im Sinne der Stadt Herdecke und ihrer Bürger.“