Mitgliedschaft in Bündnissen

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Ratssitzung am 01.06.2023 die Anfrage „Mitgliedschaft in Bündnissen“.

Im Herbst 2020 ist die Stadt Herdecke dem Bündnis „Seebrücke“ beigetreten und hat sich damit bereit erklärt, mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen als sie dies gemäß des Königsteiner Verteilungsschlüssels müsste.

Die Mitgliedschaft in einem Bündnis, einem Verein oder einer Organisation kann Vorteile bringen, bindet aber auch Personal und generiert Kosten.

Da die AfD-Fraktion Herdecke erst seit der Kommunalwahl 2020 im Herdecker Stadtrat vertreten ist und daher keinen vollständigen Überblick über alle Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen der Stadt Herdecke an Bündnissen, Vereinen bzw. Organisationen aus der Vergangenheit hat, fragen wir diesbezüglich nach.

Die AfD-Fraktion Herdecke bittet die Stadtverwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In welchen Bündnissen, Vereinen bzw. anderen Organisationen sind die Stadt Herdecke bzw. deren Mitarbeiter Mitglied oder in anderer Form beteiligt?
  2. Seit wann bestehen diese Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen jeweils?
  3. Wie hoch ist jeweils der durchschnittliche zeitliche Aufwand pro Monat (in Stunden), der auf Grund dieser Mitgliedschaft bzw. Beteiligung entsteht?
  4. Welche weiteren Kosten entstehen der Stadt Herdecke durch die Mitgliedschaft bzw. Beteiligung jeweils?
  5. Welcher immaterielle Nutzen bzw. finanziell messbare Vorteil stehen dem Aufwand jeweils gegenüber?
  6. Mit welchem Stundensatz kalkuliert die Stadt Herdecke eine Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter?

Der Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann begründet die Anfrage wie folgt:

„Wir möchten mit dieser Anfrage die Beteiligungen der Stadt Herdecke an Bündnissen, Vereinen und Organisationen aufzeigen, um so eine Bewertungsgrundlage für die Sinnhaftigkeit von weiteren zukünftigen Beteiligungen zu erhalten.

In einem weiteren Schritt werden wir prüfen, welche dieser Beteiligungen aus heutiger Sicht noch Sinn machen oder welche gestrichen werden sollten. Die entsprechenden Streichungen werden wir anschließend beantragen.

Für die Stadtverwaltung wird es immer schwieriger Personal zu gewinnen. Die Aufgabenlast und die Kosten steigen kontinuierlich an. Wir sehen in einer möglichen Ausdünnung der freiwilligen Beteiligungen an Bündnissen, Vereinen bzw. anderen Organisationen eine gute Option, die Stadtverwaltung zu entlasten und Kosten einzusparen. Dies ist im Sinne der Stadt Herdecke und ihrer Bürger.“

Altparteien verhindern Osterfeuer für Nachbarschaften

Die AfD-Fraktion Herdecke hatte beantragt, die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern“ dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch Zusammenschlüsse von Privatpersonen – z. B. Familien in Nachbarschaften – Brauchtumsfeuer im Rahmen einer privaten Veranstaltung abbrennen dürfen.

Dieser Antrag wurde in der letzten Sitzung des Haupt- und Betriebsausschusses von den Altparteien geschlossen abgelehnt.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion Herdecke Oliver Haarmann erklärt dazu:

„Durch die Ablehnung unseres Antrages kommt es leider nicht zur erhofften Stärkung des Zusammenhaltes von Nachbarschaften gerade im ländlichen Raum durch die Etablierung von Osterfeuern. Gerade die Corona-Zeit hat gezeigt, wie wichtig funktionierende Nachbarschaften sind, um sich in Krisenzeiten gegenseitig zu unterstützen.

Der Vertreter der LINKEN Dieter Kempka sprach davon, dass unser Antrag ‚ein absoluter Witz‘ sei. Eine Bemerkung, die in ihrer Argumentationsleere für sich allein spricht.

Die Grüne Ratsvertreterin Sarah Rosa Gerigk äußerte gar, dass auf solchen Osterfeuern ‚dann Autoreifen verbrannt‘ würden. Diese Aussage lässt vermuten, dass Frau Gerigk offenbar nie an einem Osterfeuer teilgenommen und welche Meinung sie von den Herdecker Bürgern und deren Verhaltensweisen hat.“

Antrag:

https://afd-herdecke.de/wp-content/uploads/2021/05/2021-04-23-Antrag-Osterfeuer-fuer-Nachbarschaften.pdf

Kosten für Gießwasser erstatten lassen

Die AfD-Fraktion Herdecke weist darauf hin, dass Herdecker Bürger mit wenig Aufwand die Kosten zum Gießen des heimischen Gartens deutlich reduzieren können.

Bauen Sie dafür für die Messung des Verbrauches von Gießwasser einen geeichten Zähler (Wasseruhr) zwischen Wasserstelle und Gartenschlauch ein.

Übermitteln Sie in einer E-Mail (oder einem Brief) den Zählerstand und die Zählernummer an das Steueramt der Stadt Herdecke. Als Beleg fügen Sie ein Bild bei, auf dem man diese Informationen deutlich erkennen kann.

Beantragen Sie die Erstattung der Kosten für das verbrauchte Gießwasser zum Ende der Gießsaison.

Am Ende der Gießsaison teilen Sie dem Steueramt den dann aktuellen Zählerstand mit einem Bild als Beleg mit.

Das Steueramt berechnet daraufhin den Verbrauch an Gießwasser und erstattet Ihnen aktuell 2,43 Euro pro Kubikmeter Gießwasser.

Vorlagen für die beiden notwendigen E-Mails finden Sie weiter unten im Text.

Wer von Frühling bis Herbst einen grünen Garten haben möchte, muss viel Wasser zum Gießen verwenden. Die Ersparnis übersteigt die Kosten für eine evtl. notwendige einmalige(!) Anschaffung einer Wasseruhr schnell. Und in den Folgejahren kann die Wasseruhr natürlich weiter genutzt werden, so dass die Ersparnis noch größer wird.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Herdecke Oliver Haarmann dazu:

„Wir wollen den Herdecker Bürgern zukünftig bei sich bietenden Gelegenheiten gute Tipps zur Verfügung stellen, die einen konkreten Nutzen für sie haben.

Während andere Parteien den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf Verbote und Belastungen für die Bürger legen, sieht die AfD-Fraktion ihre Aufgabe darin, sich für die Interessen der Bürger einzusetzen!

Wir stellen den Bürgern daher gerne Vorlagen zur Verfügung, die sie für die E-Mail an das Steueramt der Stadt Herdecke anpassen und nutzen können.“

E-Mail-Vorlage: Erstattung von Gießwasser

An:            steueramt@herdecke.de

Betreff:     Erstattung von Gießwasser

Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Messung des Verbrauches von Gießwasser habe ich einen geeichten Zähler zwischen Wasserstelle und Gartenschlauch eingebaut.

Der Zähler steht am <DATUM> bei <ZÄHLERSTAND> Kubikmeter.

Die Zählernummer lautet <ZÄHLERNUMMER>.

Ein Bild von Zähler und Zählerstand habe ich Ihnen beigefügt.

Ich beantrage hiermit die Erstattung der Kosten für das verbrauchte Gießwasser zum Ende der Gießsaison.

Am Ende der Gießsaison werde ich Ihnen den dann aktuellen Zählerstand zwecks Berechnung des Gießwasserverbrauches und der Erstattung von aktuell 2,43 Euro pro Kubikmeter mitteilen.

Bitte bestätigen Sie mir per E-Mail die Korrektheit und die Vollständigkeit dieses Antrages.

Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

Viele Grüße,

<IHR NAME>

E-Mail-Vorlage: Verbrauchtes Gießwasser und Erstattung

An:            steueramt@herdecke.de

Betreff:     Verbrauchtes Gießwasser und Erstattung

Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Messung des Verbrauches von Gießwasser verwende ich einen geeichten Zähler zwischen Wasserstelle und Gartenschlauch.

Die Zählernummer lautet <ZÄHLERNUMMER>.

Zählerstand am Anfang der Gießsaison:

Der Zählerstand war am <DATUM> bei <ZÄHLERSTAND> Kubikmeter.

Zählerstand am Ende der Gießsaison:

Der Zählerstand war am <DATUM> bei <ZÄHLERSTAND> Kubikmeter.

Ein Bild von Zähler und Zählerstand habe ich Ihnen beigefügt.

Bitte erstatten Sie mir die Kosten für das verbrauchte Gießwasser.

Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

Viele Grüße,

<IHR NAME>