Unterbringung von Migranten im Schulumfeld

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 15.11.2023 die Anfrage „Unterbringung von Migranten im Schulumfeld“, die die Verwaltung zur Beantwortung der folgenden Fragen auffordert:

  1. Welche Pläne für die Unterbringung von Migranten in Sporthallen, Schul- oder Betreuungseinrichtungen oder in Wohncontainern auf Schulhöfen bzw. auf anderen schuleigenen Flächen liegen in Herdecke vor oder sind in Vorbereitung?
  2. Welche Standorte von Schul- oder Betreuungseinrichtungen verfügen derzeit und in welchem Umfang über Container als Ausweichquartiere für den Schulbetrieb bzw. die Betreuung?
  3. Wie geeignet sind nach Auffassung der Verwaltung Sporthallen, Schul- oder Betreuungseinrichtungen oder Wohncontainer auf Schulhöfen bzw. auf anderen schuleigenen Flächen für die zukünftige Unterbringung von Migranten und wie lange wird eine solche alternative Nutzung in Erwägung gezogen?

Der Fraktionsvorsitzender Oliver Haarmann erläutert die Anfrage wie folgt:

„Der Zustrom von Migranten nach Deutschland geht ungebremst weiter. Daran ändern auch vollmundige Versprechen von mehr Abschiebungen und intensiveren Kontrollen an Grenzen nichts, da den Worten keine Taten folgen.

Die Kommunen sind schlussendlich diejenigen, die für die Unterbringung der Migranten verantwortlich sind. Doch die freien Kapazitäten an Wohnraum sind inzwischen aufgebraucht, weswegen die Kommunen neue Wege bei der Suche nach Wohnmöglichkeiten für Migranten beschreiten.

Optionen sind dabei die Unterbringung von Migranten in Sporthallen der Gemeinde, in Schul- und Betreuungseinrichtungen oder in Containern auf Schulhöfen bzw. auf anderen schuleigenen Flächen.

In Sprockhövel sollen Migranten auf einer Parkplatzfläche neben dem Schulgebäude der Grundschule Börgersbruch in Containern untergebracht werden.(1) Und in Schwelm wird die Kita Sternenzelt zur Flüchtlingsunterkunft.(2)

Als Folge dieser Unterbringungen kommt es u. a. oftmals zu Einschränkungen oder kompletten Ausfällen bei der Nutzung von Schulgebäuden, bei den Angeboten der Kinderbetreuung oder beim Sportunterricht der Schulen. Auch die mannigfaltigen Angebote von Sportvereinen in solchen Sporthallen fallen damit weg.

Um diese negativen Auswirkungen möglichst zu vermeiden und den Verantwortlichen deutlich zu machen, dass die Belastungsgrenze von vielen Bürgern überschritten ist, ist es wesentlich, von solchen Plänen frühzeitig zu erfahren.

Dadurch kann sich rechtzeitig öffentlicher Widerstand durch die Bürger bilden. Dieser erhöht den Druck auf die politisch Verantwortlichen, nach Alternativen zu suchen.“

Quellen:

Nur die Spitze des Eisberges!

Eine Anfrage der AfD-Fraktion bzgl. der Kosten der Wohnungen von Asylbewerbern wurde von der Stadt Herdecke wie folgt beantwortet.

1.) Um wie viele angemietete Wohnungen handelt es sich?

Momentan sind zwei Objekte mit insgesamt 9 Wohnungen angemietet. Die Containeranlage Oberer Ahlenberg 41 c wird zur Mitte des Jahres aufgegeben.

2.) Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder wohnen in den angemieteten Wohnungen?

13 Erwachsene und 12 Kinder

3.) Welche Kosten entstehen jährlich für die Anmietung dieser Wohnungen?

Miete und Nebenkosten betragen rd. 83.500,00 €

4.) Welche weiteren Kosten entstehen – neben den Mietkosten – für den Betrieb der Wohnungen und wer trägt die Kosten?

Es entstehen Kosten für die Betreuung der Unterkünfte durch einen Hausmeister sowie die Ausstattung der Wohnungen. Die Kosten trägt die Stadt Herdecke.

5.) Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlt die Stadt Herdecke?

Die Kosten werden im Rahmen einer Gebührensatzung kostendeckend auf die Bewohner umgelegt. Je nach Status werden die Kosten dann in Form von Benutzungsgebühren vom Sozialamt, dem Jobcenter oder den Bewohnern als Selbstzahlern getragen.

6.) Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlen das Land NRW, der Bund oder andere Institutionen. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen erfolgt die Kostenübernahme?

Die Kosten werden bei abrechnungsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen einer monatlichen Pauschale in Höhe von 866,00 € nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW erstattet. Für geduldete Flüchtlinge verbleiben die Kosten bei der Stadt Herdecke.

Die Kosten des Jobcenters liegen in der Zuständigkeit des Bundes.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion Herdecke Oliver Haarmann kommentiert wie folgt:

„Dass anerkannte Flüchtlinge aus Kriegsgebieten unsere Hilfe erhalten sollen, ist unstrittig.

Aber Migranten, die gemäß Gerichtsbeschluss ausreisepflichtig sind, können nicht dauerhaft bleiben oder ‚geduldet‘ werden. Die gerichtlich verfügten Abschiebungen werden in den wenigsten Fällen durchgeführt. Es kommt zu wiederholten Duldungen, sogenannten Kettenduldungen.

Die Antworten auf unsere Fragen zeigen leider nur die Spitze des Eisberges dieser Kosten.

Die Aussage, dass die Kosten für geduldete Flüchtlinge bei der Stadt verbleiben, motiviert uns, weiter in diese Richtung zu fragen. Wir wollen komplette Klarheit für die Bürger.

Denn da das Land Nordrhein-Westfalen für diese Personengruppe die Kostenpauschale von 866 Euro pro Person und Monat nicht erstattet, bleibt unsere Kommune auf diesen Kosten sitzen.

Im Mittel der ersten neun Monate des Jahres 2019 lebten in Herdecke gut 111 solcher Personen. Rechnet man diesen Mittelwert auf zwölf Monate hoch, ergeben sich Jahreskosten von 1.153.512 Euro. Legt man die Ist-Kostenerhebung aller NRW-Kommunen aus dem Jahre 2017 zu Grunde, müsste dieser Wert sogar 25 % höher und damit bei 1.441.890 Euro liegen. (1)

Da die Kassenlage der Stadt Herdecke miserabel ist und sich durch die Folgen der Corona-Politik weiter verschlechtert, liegt es nahe, die Ausgaben zu senken.

Wir fordern daher eine Umsetzung der gerichtlich verfügten Abschiebungen von Migranten, um die Haushaltslage in Herdecke zu verbessern und eine weitere Belastung der Bürger zu vermeiden.“

Quellen:

(1) https://www.herdecke.de/fileadmin/user_upload/redakteure/Dokumente/Haushalt/HH-Rede-2019_Zagler-Frank.pdf

Kosten der Wohnungen für Asylbewerber

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 28.04.2021 eine Anfrage bzgl. der Kosten der Wohnungen für Asylbewerber, die von der Stadt Herdecke angemietet werden.

Im Nutzungskonzept städtischer Gebäude (1) hat Herr Osberg von der Stadt Herdecke einen guten Überblick über die Bewirtschaftungskosten der städtischen Gebäude zusammengestellt.

Auf Seite 16 im Kapitel „Angemietete Gebäude“ heißt es:

„Darüber hinaus hat das Sozialamt bedarfsweise Wohnungen für Asylbewerberinnen und -bewerber über das Stadtgebiet verteilt angemietet.“

Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Herdecke in ihrer Anfrage um die Beantwortung der folgenden Fragen zu diesem Thema:

  1. Um wie viele angemietete Wohnungen handelt es sich?
  2. Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder wohnen in den angemieteten Wohnungen?
  3. Welche Kosten entstehen jährlich für die Anmietung dieser Wohnungen?
  4. Welche weiteren Kosten entstehen – neben den Mietkosten – für den Betrieb dieser Wohnungen und wer trägt diese Kosten?
  5. Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlt die Stadt Herdecke?
  6. Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlen das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund oder andere Institutionen? Auf Grund welcher gesetzlichen Regelungen erfolgen diese Kostenübernahmen?

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann begründet den Antrag wie folgt:

„In Bezug auf die Nutzung und die entstehenden Kosten sollten alle städtischen Gebäude sowie die von der Stadt angemieteten Wohnungen betrachtet werden. Erst eine lückenlose Angabe aller wesentlichen und relevanten Fakten ermöglicht der Politik, aber auch den Bürgern, sich ein vollständiges Bild der Lage und der Bewertung daraus resultierender Maßnahmen zu ermöglichen.“

Quellen:

(1)   https://sessionnet.krz.de/herdecke/bi/si0057.asp?__ksinr=1117