Die Aufregung bei den Vertretern der Lokalpolitik ist groß, denn der Briefkasten zum Einwurf von Überweisungsträgern in der Sparkassengeschäftsstelle Kirchende wird zukünftig nicht mehr geleert.
Gerade der Linke Dieter Kempka und auch Vertreter anderer Altparteien überbieten sich in aufgesetztem Entsetzen.
Grund dafür dürfte die gute Gelegenheit sein, sich als Anwalt der „kleinen Leute“ aufzuspielen.
Doch wie glaubwürdig und begründet ist dieses Schauspiel?
Die Sparkasse HagenHerdecke hat vollkommen nachvollziehbar argumentiert, dass in besagten Briefkasten kaum Überweisungsträger eingeworfen werden und sich ein weiteres Anbieten dieses Service aus wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Gründen nicht lohne. Die Kunden nehmen vermehrt Online-Angebote der Sparkasse oder die Möglichkeit zur telefonischen Durchgabe von Überweisungen in Anspruch. Dies gilt auch und gerade für ältere Kunden.
Jeder andere Unternehmer und jede Privatperson würden so agieren. Niemand käme auf die Idee, eine Dienstleistung dauerhaft anzubieten, für die es nur wenige Abnehmer gibt und bei der die Kosten den Nutzen offensichtlich überschreiten.
Die Schlussfolgerung der Linken bzw. der Altparteien, dass die Sparkasse auf Grund ihrer Sonderstellung als Anstalt des öffentlichen Rechtes verpflichtet sei, den Briefkasten wieder zu öffnen, ist falsch und reiner Populismus, um Wählerstimmen zu sichern.
Denn die Sparkasse erfüllt mit der Streichung dieser Dienstleistung exakt ihren Auftrag: Sie handelt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie es auch Anstalten des öffentlichen Rechtes tun müssen.
Zudem bietet sie mit der Geschäftsstelle in der Stadt, dem Online-Banking und sowie der Möglichkeit einer telefonischen Durchgabe von Überweisungen gleich mehrere Alternativen.
Im Zuge der Digitalisierung kommt es zum Wegfall von Dienstleistungen. Und viele (auch ältere) Bürger wollen genau das. Sie wollen nicht für eine einzelne Überweisung extra zur Sparkasse fahren oder einen papiernen Überweisungsträger ausfüllen und diesen in den Briefkasten einer Sparkasse werfen. Sie bevorzugen den heimischen Computer oder das Smartphone zur Erledigung Ihrer Bankgeschäfte.
Dies gehört zur Wahrheit dazu, wird bei den Diskussionen um das Thema aber ausgeblendet oder verschwiegen.
Unternehmen in der freien Wirtschaft verzichten oftmals auf das Angebot einer unwirtschaftlicheren nicht digitalen Alternative zu einer digitalen Dienstleistung. Dies ist wirtschaftlich nachvollziehbar, ihr gutes Recht bzw. ihre unternehmerische Pflicht gegenüber ihren Anteilseignern. Wer ein digitales Angebot nicht nutzen kann oder möchte, muss sich auf dem Markt eine Alternative suchen oder auf die Inanspruchnahme der Dienstleistung verzichten.
Bei der Sparkasse ist die Situation auf Grund ihrer Rechtsform eine andere. Sie muss als Anstalt des öffentlichen Rechtes allen Kunden eine Alternative zur Nutzung ihrer digitalen Angebote anbieten. Denn es gibt immer Bürger, die nicht willens oder in der Lage sind, digitale Dienstleistungen abzurufen. Dies ist deren gutes Recht und absolut in Ordnung.
Und was tut die Sparkasse?
Sie erfüllt Ihren Auftrag genauso, wie sie es tun soll.