Verwendung von Corona-Bußgeldern zur Unterstützung von Corona-Geschädigten

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Haupt- und Betriebsausschusses am 11.02.2021 den Dringlichkeitsantrag, dass die Stadt Herdecke die bisher und zukünftig durch Verstöße gegen die Corona-Auflagen eingenommenen Bußgelder zur unmittelbaren und kurzfristigen Unterstützung von Herdecker Betrieben verwendet, die durch die Corona-Auflagen besonders finanziell belastet sind.

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass in vielen Betrieben jetzt finanzielle Engpässe herrschen und sie jetzt finanzielle Unterstützung benötigen. Ein Beschluss in der nächsten Ratssitzung am 27.05.2021 oder in einem der nächsten Ausschüsse käme für manche Betriebe vermutlich zu spät, um diese vor der Insolvenz zu retten.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann begründet den Antrag wie folgt:

„Für viele heimische Betriebe kommt es aktuell durch die Corona-Auflagen zu massiven Gewinn- und Umsatzeinbußen. Die Betriebe können ihre Dienstleistungen gar nicht oder nur teilweise erbringen. Ersatzdienstleistungen liefern nicht den Umsatz, um die laufenden Kosten zu decken.

Laufende Kosten – z. B. für Mieten, Personal oder Leasing-Verträge – fallen jedoch weiter an. Staatliche Hilfen gibt es oftmals nur anteilig oder sie kommen verspätet an.

Zu den vielen betroffenen Betrieben gehören u.a. Restaurants, Frisöre, Messebauer sowie Künstler und andere Kulturschaffende.

Die finanzielle Unterstützung von Herdecker Betrieben durch die Stadt würde diesen Betrieben signalisieren, dass die Stadt Herdecke die Notlage dieser Betriebe erkannt hat und diese so gut es irgend geht unterstützen möchte.“