Frohe Weihnachten

Liebe Bürger,

die AfD-Fraktion Herdecke wünscht Ihnen und Ihren Lieben ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Auch wenn die Geschehnisse des Jahres und vor allem der Vorweihnachtszeit eher Grund zur Sorge geben, sollten wir versuchen, ein wenig Luft zu holen, um uns für das kommende Jahr zu stärken und positiv in die Zukunft zu schauen.

Mit der Bundestagswahl am Jahresanfang und der Kommunalwahl im Herbst stehen gleich zwei Wahlen auf dem Programm, bei denen wir uns mit aller Kraft für unser Land und unsere Zukunft einsetzen werden.

Es ist Zeit für Deutschland!

Frohe Weihnachten!

Ihr Oliver Haarmann 
(Vorsitzender AfD-Fraktion Herdecke)

Sitzungsgeld für sachkundige Bürger

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Haupt- und Betriebsausschusses am 20.03.2025 die Anfrage „Sitzungsgeld für sachkundige Bürger“, in der sie die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen bittet:

  1. Wie viele Sitzungen haben die Fraktionen im Rat der Stadt Herdecke seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode bis zum Ende des Jahres 2024 bei der Stadt Herdecke zur Abrechnung eingereicht?
  2. Wie viele verschiedene sachkundige Bürger nahmen an Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen der Fraktionen im Rat der Stadt Herdecke seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode bis zum Ende des Jahres 2024 teil?
  3. Welche Aufwandsentschädigungen erhielten die sachkundigen Bürger, die an Ausschusssitzungen und an Fraktionssitzungen der Fraktionen im Rat der Stadt Herdecke seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode bis zum Ende des Jahres 2024 teilnahmen?       

Der Fraktionsvorsitzender Oliver Haarmann begründet die Anfrage wie folgt:

„Die Parteien im Rat der Stadt Herdecke können neben ihren gewählten Ratsmitgliedern sogenannte ‚Sachkundige Bürger‘ in die Ausschüsse entsenden.

Diese erhalten aktuell ein Sitzungsgeld in Höhe von 35,70 Euro pro Sitzung. Die Höhe ist in § 2 Absatz 4 der Entschädigungsverordnung NRW geregelt. Bzgl. der Höhe gibt es aber mittlerweile eine laufende Anpassung um 2 % p.a. (siehe hierzu § 10 EntschVO).

Dieses Sitzungsgeld erhalten sachkundige Bürger für die Teilnahme an Ausschusssitzungen und bis zu zwölf Fraktionssitzungen pro Jahr. Die Reglementierung auf zwölf Sitzungen hat der Rat der Stadt in § 7 Absatz 3 der Hauptsatzung geregelt.

Bei einer Teilnahme an vier Ausschusssitzungen und zwölf Fraktionssitzungen jährlich erhält ein sachkundiger Bürger 16 x 35,70 Euro = 571,20 Euro pro Jahr.

Falls jede der sieben Herdecker Fraktionen nur einen sachkundigen Bürger stellt, kommen in einer Legislaturperiode von fünf Jahren Kosten von 19.992 Euro zusammen.

Der Einsatz von sachkundigen Bürgern ist sinnvoll, falls diese für ihren Einsatzbereich entsprechende Expertise mitbringen. Sie können die Arbeit der Ausschüsse bereichern und haben ihr Sitzungsgeld verdient.

Falls diese Expertise jedoch nicht vorhanden ist, kann man sich die Frage stellen, warum nicht die Ratsmitglieder aus den Fraktionen an den Ausschusssitzungen teilnehmen, um so zusätzliche Kosten für die Gemeinde zu vermeiden.

In der Vergangenheit gab es in Deutschland Fälle, bei denen die Anzahl der sachkundigen Bürgern je Fraktion sehr hoch war. Durch die entsprechenden Summen an Sitzungsgeldern entstanden den Gemeinden hohe Kosten.

Wir möchten uns mit unserer Anfrage einen Überblick über den Sachstand in Herdecke verschaffen.“

Beauftragter für Remigration

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Haupt- und Betriebsausschusses am 20.03.2025 den Antrag „Beauftragter für Remigration“.

Der Antragstext lautet wie folgt:

„Die Verwaltung der Stadt Herdecke beauftragt einen Mitarbeiter damit, als ‚Beauftragter für Remigration‘ schwerpunktmäßig die Remigration ausreisepflichtiger Asylbewerber oder solcher mit einem nicht mehr existenten Fluchtgrund zu unterstützen und zu beschleunigen, damit die betroffenen Personen möglichst zeitnah wieder in ihre Heimat gelangen können.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann begründet den Antrag wie folgt:

„Berechtigt Schutz suchenden Menschen sollte für die Dauer ihrer Schutzbedürftigkeit Schutz gewährt werden. Gesetze müssen dabei genauso berücksichtigt werden, wie die Möglichkeiten und Interessen der Gastgeber. Die Unterstützung sollte im Idealfall heimatnah, wirkungsvoll und mit der Perspektive auf eine Rückkehr in die Heimat erfolgen.

Das ist ein Gebot der Menschlichkeit und selbstverständlich.

Genauso selbstverständlich ist es aber auch, dass sich diese Schutzbedürftigkeit nicht zu Unrecht erschleichen lässt oder bei Wegfall des Fluchtgrunds weiterhin besteht.

Den Sturz des Assad-Regimes in Syrien haben viele syrische Asylbewerber in Deutschland bejubelt, da diese vor dieser Regierung geflohen sind. Der Fluchtgrund dieser Personen ist somit nicht mehr existent.

Der Beauftragte für Remigration soll u.a. diesen Menschen dabei helfen, die Hindernisse für eine Rückkehr in ihre Heimat möglichst schnell aus dem Weg zu räumen, so dass diese zeitnah nach Hause zurückkehren können, um sich am Wiederaufbau ihres Landes zu beteiligen und ihre Expertise als Fachkräfte einzubringen.

Diese Unterstützung soll aber auch den Asylbewerbern zu Gute kommen, die von Gesetz wegen keinen Anspruch auf Asyl haben und ausreisepflichtig sind.“