Katastrophenschutz in Herdecke – Analysieren und optimieren!

Die AfD-Fraktion Herdecke stellt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Sicherheit am 02.09.2021 den Antrag „Katastrophenschutz – Analysieren, optimieren, dokumentieren“.

Der Antrag ist Teil eines dreiteiligen Antragspaketes zum Katastrophenschutz in Herdecke.

Die AfD-Fraktion legt den folgenden Beschlusstext zur Abstimmung vor:

„Die Stadt Herdecke analysiert bis 30.06.2022 für die verschiedenen möglichen Katastrophentypen (Starkregenereignis, Black-out, usw.) die Meldungsketten zwischen dem Erhalt der ersten Information über das Eintreten des Katastrophenfalles bis hin zur Warnung der Bürger und Kommunikation von Handlungsempfehlungen an diese.

Die Stadt Herdecke analysiert, auf welche Katastrophentypen sie vorbereitet ist. Für die Katastrophentypen, auf die sie nicht vorbereitet ist, definiert sie eine Standard-Verhaltensweise.

Die Stadt Herdecke prüft die Vertretungsregelungen für Personen in der Meldungskette. Falls keine Vertretung sichergestellt ist, definiert die Stadt eine Vertretungsregelung.

Die Stadt Herdecke prüft die Kommunikationstechniken innerhalb der Meldungskette. Sie stellt sicher, dass die Meldungskette beim Wegfall einer Technik (z.B. durch einen Stromausfall) durch eine alternative Form der Kommunikation weiterhin funktioniert.

Die Stadt Herdecke stellt sicher, dass sie oder andere Partner (z. B. Feuerwehr) im Katastrophenfall alle betroffenen Bürger warnen und Handlungsempfehlungen an diese kommunizieren können. Dies schließt u.a. eine ausreichende Anzahl von Sirenen sowie die Information der Bürger mittels Lautsprecherdurchsagen ein.

Die Stadt Herdecke dokumentiert die Ergebnisse ihrer Analysen und Optimierungen, damit sie diese Dokumentation regelmäßig auf ihre Validität untersuchen und ggf. überarbeiten kann.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Haarmann begründet den Antrag wie folgt:

„Im Katastrophenfall muss eine Meldungskette von Anfang bis Ende funktionieren, damit sie einen Nutzen hat.

Verzögerungen oder Unterbrechungen können zu erheblichen (evtl. vermeidbaren) Schädigungen von Bürgern sowie deren Hab und Gut führen.

Daher muss die Stadt Herdecke in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass im Katastrophenfall eine möglichst frühzeitige Einleitung von Hilfsmaßnahmen, eine Information der Bürger und eine Weiterreichung von Handlungsempfehlungen an diese sichergestellt ist.

Durch die Umsetzung des Beschlusses wird eine optimale Funktionsweise der Meldungsketten im Katastrophenfall sichergestellt.“

Endlich sichere Haltestelle für den Schulbus zur Grundschule

Die Verkehrskommission hat den Antrag der AfD-Fraktion zur Reduzierung der Unfallgefahr für Grundschulkinder beim Warten und Einsteigen in den Schulbus am Anfang der Straße „Vaerstenberg“ einstimmig angenommen.

Die Route des Schulbusses zur Grundschule Schraberg führt bisher aus der Straße „Am Ossenbrink“ quer über die „Dortmunder Landstraße“ in die Straße „Vaerstenberg“. Kurz nach der Einfahrt in diese Straße hält der Bus am rechten Straßenrand, um die dort wartenden Kinder mit zur Schule zu nehmen.

Eine Haltestelle mit einem Wartebereich existiert nicht. Stattdessen müssen die Kinder auf dem nur ca. 85 cm schmalen Bürgersteig auf den Schulbus warten und von dort einsteigen. Durch die Eingrenzungen der angrenzenden Privatgrundstücke gibt es für die Kinder keine Ausweichmöglichkeit nach hinten.

Während die Grundschulkinder auf ihren Schulbus warten, fahren andere Busse in nächster Nähe an ihnen vorbei. Diese Busse kommen aus Herdecke bzw. Dortmund, passieren den ungeschützten Wartebereich der Grundschüler und biegen anschließend links zur Haltestelle „Schanze“ ab.

In ihrem Antrag wies die AfD-Fraktion die Verwaltung auf die Gefahrensituation hin, zeigte Lösungsoptionen auf und bat um die Schaffung einer Lösung zum Wohle der Grundschüler.

Die gefundene Lösung ist eine Verlegung der Haltstelle aus dem bisherigen gefährlichen Bereich. Der Schulbus fährt zukünftig nach der Einfahrt in die Straße „Vaerstenberg“ links durch die Busschleife an der Haltestelle „Schanze“ wieder links auf die Dortmunder Landstraße, und hält vor der ehemaligen Sparkasse. Dort existiert bereits eine Haltestelle, die in der Zukunft ein sicheres Warten und Einsteigen der Kinder ermöglicht. Nach dem Einladen der Schulkinder biegt der Schulbus wieder links in den „Vaerstenberg“ ein und setzt seine bisherige Route fort.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion Herdecke Oliver Haarmann kommentiert wie folgt:

„Wir sind froh, dass wir mit unserem Antrag die Gefahrensituation für die Grundschüler deutlich entschärfen konnten. Ohne die jetzige Änderung wäre es vermutlich früher oder später zu einem Unglück gekommen.

Die neu angefahrene Bushaltestelle bietet ausreichend Platz für die Grundschulkinder, die gerade erst damit beginnen, Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Sie können nun auf einem Bürgersteig normaler Breite warten und haben Bewegungsmöglichkeiten zu beiden Seiten.

Das Überqueren der Dortmunder Landstraße zum neuen Haltepunkt, ist mittels der vorhandenen Ampelanlage problemlos möglich.

Zudem stellt die Haltebucht an der Bushaltestelle einen weiteren Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr auf der Dortmunder Landstraße dar.

Unser ausdrücklicher Dank gilt der Verwaltung der Stadt Herdecke für die Klärung von rechtlichen und organisatorischen Fragen mit den beteiligten Verkehrsbetrieben.

Wir haben jetzt eine Lösung mit deutlich erhöhter Sicherheit, die keine Kosten durch Baumaßnahmen verursacht und den Kindern sowie deren Eltern zugutekommt.“

Nur die Spitze des Eisberges!

Eine Anfrage der AfD-Fraktion bzgl. der Kosten der Wohnungen von Asylbewerbern wurde von der Stadt Herdecke wie folgt beantwortet.

1.) Um wie viele angemietete Wohnungen handelt es sich?

Momentan sind zwei Objekte mit insgesamt 9 Wohnungen angemietet. Die Containeranlage Oberer Ahlenberg 41 c wird zur Mitte des Jahres aufgegeben.

2.) Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder wohnen in den angemieteten Wohnungen?

13 Erwachsene und 12 Kinder

3.) Welche Kosten entstehen jährlich für die Anmietung dieser Wohnungen?

Miete und Nebenkosten betragen rd. 83.500,00 €

4.) Welche weiteren Kosten entstehen – neben den Mietkosten – für den Betrieb der Wohnungen und wer trägt die Kosten?

Es entstehen Kosten für die Betreuung der Unterkünfte durch einen Hausmeister sowie die Ausstattung der Wohnungen. Die Kosten trägt die Stadt Herdecke.

5.) Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlt die Stadt Herdecke?

Die Kosten werden im Rahmen einer Gebührensatzung kostendeckend auf die Bewohner umgelegt. Je nach Status werden die Kosten dann in Form von Benutzungsgebühren vom Sozialamt, dem Jobcenter oder den Bewohnern als Selbstzahlern getragen.

6.) Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlen das Land NRW, der Bund oder andere Institutionen. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen erfolgt die Kostenübernahme?

Die Kosten werden bei abrechnungsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen einer monatlichen Pauschale in Höhe von 866,00 € nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW erstattet. Für geduldete Flüchtlinge verbleiben die Kosten bei der Stadt Herdecke.

Die Kosten des Jobcenters liegen in der Zuständigkeit des Bundes.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion Herdecke Oliver Haarmann kommentiert wie folgt:

„Dass anerkannte Flüchtlinge aus Kriegsgebieten unsere Hilfe erhalten sollen, ist unstrittig.

Aber Migranten, die gemäß Gerichtsbeschluss ausreisepflichtig sind, können nicht dauerhaft bleiben oder ‚geduldet‘ werden. Die gerichtlich verfügten Abschiebungen werden in den wenigsten Fällen durchgeführt. Es kommt zu wiederholten Duldungen, sogenannten Kettenduldungen.

Die Antworten auf unsere Fragen zeigen leider nur die Spitze des Eisberges dieser Kosten.

Die Aussage, dass die Kosten für geduldete Flüchtlinge bei der Stadt verbleiben, motiviert uns, weiter in diese Richtung zu fragen. Wir wollen komplette Klarheit für die Bürger.

Denn da das Land Nordrhein-Westfalen für diese Personengruppe die Kostenpauschale von 866 Euro pro Person und Monat nicht erstattet, bleibt unsere Kommune auf diesen Kosten sitzen.

Im Mittel der ersten neun Monate des Jahres 2019 lebten in Herdecke gut 111 solcher Personen. Rechnet man diesen Mittelwert auf zwölf Monate hoch, ergeben sich Jahreskosten von 1.153.512 Euro. Legt man die Ist-Kostenerhebung aller NRW-Kommunen aus dem Jahre 2017 zu Grunde, müsste dieser Wert sogar 25 % höher und damit bei 1.441.890 Euro liegen. (1)

Da die Kassenlage der Stadt Herdecke miserabel ist und sich durch die Folgen der Corona-Politik weiter verschlechtert, liegt es nahe, die Ausgaben zu senken.

Wir fordern daher eine Umsetzung der gerichtlich verfügten Abschiebungen von Migranten, um die Haushaltslage in Herdecke zu verbessern und eine weitere Belastung der Bürger zu vermeiden.“

Quellen:

(1) https://www.herdecke.de/fileadmin/user_upload/redakteure/Dokumente/Haushalt/HH-Rede-2019_Zagler-Frank.pdf