Nur die Spitze des Eisberges!

Eine Anfrage der AfD-Fraktion bzgl. der Kosten der Wohnungen von Asylbewerbern wurde von der Stadt Herdecke wie folgt beantwortet.

1.) Um wie viele angemietete Wohnungen handelt es sich?

Momentan sind zwei Objekte mit insgesamt 9 Wohnungen angemietet. Die Containeranlage Oberer Ahlenberg 41 c wird zur Mitte des Jahres aufgegeben.

2.) Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder wohnen in den angemieteten Wohnungen?

13 Erwachsene und 12 Kinder

3.) Welche Kosten entstehen jährlich für die Anmietung dieser Wohnungen?

Miete und Nebenkosten betragen rd. 83.500,00 €

4.) Welche weiteren Kosten entstehen – neben den Mietkosten – für den Betrieb der Wohnungen und wer trägt die Kosten?

Es entstehen Kosten für die Betreuung der Unterkünfte durch einen Hausmeister sowie die Ausstattung der Wohnungen. Die Kosten trägt die Stadt Herdecke.

5.) Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlt die Stadt Herdecke?

Die Kosten werden im Rahmen einer Gebührensatzung kostendeckend auf die Bewohner umgelegt. Je nach Status werden die Kosten dann in Form von Benutzungsgebühren vom Sozialamt, dem Jobcenter oder den Bewohnern als Selbstzahlern getragen.

6.) Welche dieser Kosten (Miete oder weitere Kosten) bezahlen das Land NRW, der Bund oder andere Institutionen. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen erfolgt die Kostenübernahme?

Die Kosten werden bei abrechnungsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen einer monatlichen Pauschale in Höhe von 866,00 € nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW erstattet. Für geduldete Flüchtlinge verbleiben die Kosten bei der Stadt Herdecke.

Die Kosten des Jobcenters liegen in der Zuständigkeit des Bundes.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion Herdecke Oliver Haarmann kommentiert wie folgt:

„Dass anerkannte Flüchtlinge aus Kriegsgebieten unsere Hilfe erhalten sollen, ist unstrittig.

Aber Migranten, die gemäß Gerichtsbeschluss ausreisepflichtig sind, können nicht dauerhaft bleiben oder ‚geduldet‘ werden. Die gerichtlich verfügten Abschiebungen werden in den wenigsten Fällen durchgeführt. Es kommt zu wiederholten Duldungen, sogenannten Kettenduldungen.

Die Antworten auf unsere Fragen zeigen leider nur die Spitze des Eisberges dieser Kosten.

Die Aussage, dass die Kosten für geduldete Flüchtlinge bei der Stadt verbleiben, motiviert uns, weiter in diese Richtung zu fragen. Wir wollen komplette Klarheit für die Bürger.

Denn da das Land Nordrhein-Westfalen für diese Personengruppe die Kostenpauschale von 866 Euro pro Person und Monat nicht erstattet, bleibt unsere Kommune auf diesen Kosten sitzen.

Im Mittel der ersten neun Monate des Jahres 2019 lebten in Herdecke gut 111 solcher Personen. Rechnet man diesen Mittelwert auf zwölf Monate hoch, ergeben sich Jahreskosten von 1.153.512 Euro. Legt man die Ist-Kostenerhebung aller NRW-Kommunen aus dem Jahre 2017 zu Grunde, müsste dieser Wert sogar 25 % höher und damit bei 1.441.890 Euro liegen. (1)

Da die Kassenlage der Stadt Herdecke miserabel ist und sich durch die Folgen der Corona-Politik weiter verschlechtert, liegt es nahe, die Ausgaben zu senken.

Wir fordern daher eine Umsetzung der gerichtlich verfügten Abschiebungen von Migranten, um die Haushaltslage in Herdecke zu verbessern und eine weitere Belastung der Bürger zu vermeiden.“

Quellen:

(1) https://www.herdecke.de/fileadmin/user_upload/redakteure/Dokumente/Haushalt/HH-Rede-2019_Zagler-Frank.pdf