Für so manchen sich „moralisch überlegen“ fühlenden Linken ist es vermutlich das Normalste der Welt oder sogar eine Heldentat, ein Wahlplakat von der verhassten AfD abzureißen, zu beschmieren oder gar zu entwenden.
Wir von der AfD werten solche Taten dagegen als das, was sie sind: Verbrechen, die der Gesetzgeber vollkommen zu Recht mit Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft.
Im aktuellen Wahlkampf zur Bundestagswahl kam es zu zwei Vorfällen in Herdecke, bei denen die Täter versuchten, ein Plakat zu entwenden oder diese Tat sogar in aller Ruhe vollendeten.
In beiden Fällen hatten die Täter die Rechnung ohne die AfD gemacht.
Der erste Fall ereignete sich unmittelbar nach dem Aufhängen von Plakaten in Herdecke.
Eine Person in der Nähe kommentierte das Aufhängen der Werbeträger mit linken Parolen und kündigte sinngemäß an, dass er die Plakate wieder abnehmen würde.
Als die fleißigen Aktivisten der AfD nach einer Zeit wieder am Plakatstandort vorbeikamen, sahen sie, wie der Mann sich an dem Plakat zu schaffen machte. Er hatte bereits einen Kabelbinder durchtrennt, mit dem das Plakat befestigt war.
Die umgehend zum Tatort gerufene Polizei stellte die Personalien des Mannes fest und wies ihn auf sein Fehlverhalten und mögliche Konsequenzen hin.
Am Folgetag kam es zu einem weiteren Vorfall in Herdecke.
Eine Person mit Mütze und Handschuhen nahm bei schönstem Sommerschein in aller Ruhe ein AfD-Plakat ab, faltete es zusammen, legte es in seinen PKW und fuhr damit fort. Zeugen sprachen ihn dabei an und fragten, warum er denn nicht auch andere Meinungen zulassen könne. Dies interessierte den Täter nicht.
Die von den Zeugen umgehend gerufenen Polizisten waren dagegen durchaus interessiert. Am spannendsten waren für sie die Videoaufnahmen von der Tat, das Gesicht des Täters sowie das Nummernschild seines Autos.
Der Herdecker AfD-Fraktionsvorsitzende und Kreissprecher Oliver Haarmann kommentiert:
„Beide Taten zeugen von einem fehlenden Demokratieverständnis und sind auf das Schärfste zu verurteilen. Es sind keine infantilen Lausbubenstreiche, sondern handfeste Straftaten. Das gilt auch für den ersten Fall, denn bereits der Versuch eines Diebstahls oder eine Beschädigung ist strafbar.
Wir werden diese Taten zur Anzeige und an die Öffentlichkeit bringen.“